Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firmengruppe FL Intercoop
(fortan: Auftragnehmer bzw. das Übersetzungsbüro)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Auftraggebern, sofern nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart worden ist. Durch seine Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Geltung dieser AGB an. Die AGB gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkannt haben.
1. Umfang der Leistung
1.1 Für den Umfang der Leistung gelten folgende Bedingungen.
1.2 Der Auftraggeber erteilt die Übersetzungsaufträge per Post, per Fax, per E-Mail oder telefonisch.
1.3 Vor Auftragsannahme kann der Auftraggeber eine Auftragsübersicht, in der alle wesentlichen Vertragsbestandteile wie vollständige Adresse, Lieferart, Lieferdatum, Preise, Umfang sowie Übersetzungssprache aufgeführt sind, per Telefax, E-Mail, Post oder persönlich erhalten, sofern zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer keine laufende Geschäftsbeziehung be-steht. Der Auftraggeber hat die Auftragsübersicht ordnungsgemäß auszufüllen, zu unterzeichnen und zurück zu senden. Der Auftrag gilt durch uns erst als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt worden ist.
1.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, mitzuteilen, wofür er die Übersetzung verwenden will, z. B. ob sie
1.2.1 nur der Information,
1.2.2 der Veröffentlichung und Werbung,
1.2.3 rechtlichen Zwecken oder Patentverfahren,
1.2.4 Behörden,
1.2.5 irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Übersetzung der Texte durch den damit befassten Übersetzer von Bedeutung ist.
1.3 Übersetzungen per Telefax können nur nach Punkt 1.2.1 geliefert werden.
1.4 Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen Zweck verwendet als den, für den sie in Auftrag gegeben und geliefert wurde, hat der Auftraggeber keinerlei Ansprüche auf Schadenersatz gegen den Auftragnehmer (das Übersetzungsbüro FL Intercoop).
1.5 Wird der Zweck einer Übersetzung dem Auftragnehmer nicht bekannt gegeben, so hat der Auftragnehmer die Über¬setzung nach seinem besten Wissen zum Zwecke der Information (siehe Punkt 1.2.1) auszuführen.
1.6 Übersetzungen sind vom Auftragnehmer im Allgemeinen in einfacher Ausfertigung auf Papier oder als Datei vorzulegen.
1.7 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer bei Auftragserteilung alle Informationen und Unterlagen, die zur Er-stellung der Übersetzung notwendig sind, unaufgefordert zur Verfügung zustellen.
1.8 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, zur Erledigung von Übersetzungsarbeiten auswärtige Mitarbeiter hinzuzuzie-hen.
1.9 Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und können immer nur voraussichtliche Liefertermine sein. Sie gelten nicht als verbindliche Zusicherung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Teillieferungen zu den verein-barten Bedingungen abzunehmen. Siehe hierzu den Punkt 3 vorliegender Allgemeiner Geschäftsbedingungen.
2. Kostenvoranschläge, Honorare
2.1 Die Honorare (Preise) für Übersetzungen werden nach den Tarifen (Preislisten) des Auftragnehmers bestimmt, die für die jeweilige besondere Art der Übersetzung anzuwenden sind. Maßgebend ist der übersetzte Text, falls nicht anders vereinbart. Der Schwierigkeitsgrad des zu übersetzenden Textes wird vom Auftragnehmer bestimmt.
Übersetzungen werden bei lateinischen Schriften nach Zeilen des übersetzten Textes berechnet. Nichtlateinische Schriften werden nach Seiten bzw. pauschal berechnet.
1 Zeile = 50 Nettoanschläge inkl. Leertasten laut Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, 1 Seite = 25 Schreibmaschinenzeilen (DIN A4). Bruchzeilen gelten als volle Zeilen. Zeilen und Wortfolgen, die aus dem Ausgangs-text übernommen werden, werden als übersetzte Zeilen mitberechnet. Als Mindestgebühr wird eine Seite in Rechnung gestellt. Die Mindestgebühr gilt für jede in Auftrag gegebene Sprache einzeln.
Berechnung nach Zeitaufwand: Es gelten als Stundensatz 60 Zeilen der jeweiligen Sprache und Kategorie gemäß Preisliste des Auftragnehmers.
2.2 Wurde ein verbindlicher Kostenvoranschlag abgegeben, so gilt dieser nur dann, wenn er schriftlich und ausdrücklich als „verbindlich“ erfolgte. Die mit „ca.“ angegebenen Zeilenzahlen gründen sich meistens auf die Zählung mit Zeilenzählprogrammen. Die tatsächliche Zeilenzahl der Übersetzung kann von dieser sogar erheblich abweichen.
2.3 Andere Kostenvoranschläge gelten nur als unverbindliche Richtlinie. Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung eines ohne Gewährleistung abgegebenen Kostenvoranschlags als unvermeidlich (Abweichung um mehr als 20%), so kann der Auftraggeber, unter angemessener Vergütung der vom Auftragnehmer geleiste¬ten Arbeit, vom Vertrag zurücktreten.
2.4 Kostenvoranschläge, die ohne Einsicht in die Übersetzungsunterlagen abgegeben werden, gelten ohne Gewährleistung. Bei solchen Kostenvoranschlägen gilt der Satz 2 des Punktes 2.3 nicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sofern vom Auftragnehmer kein neuer Kostenvoranschlag erstellt wird, die tatsächlichen Kosten der Übersetzung nach Punkt 2.1 zu bezahlen.
2.5 Kostenvoranschläge werden an Hand der von Auftraggeber bereit gestellten Dateien in den Formaten DOC, XLS, PPT (Microsoft Office), TXT oder PDF (Adobe Acrobat, aus Textdateien konvertiert, keine oder wenige Bilderbeschriftungen) mit den Zeilenzählprogrammen Textcount bzw. Anycount erstellt. Liegen lediglich Papier- oder Faxunterlagen vor, ist die manu-elle Zeilenzählung bis 500 Zeilen kostenlos. Beträgt die Anzahl der Zeilen mehr als 500, wird eine Schutzgebühr in Höhe von EUR 30* (bis zu 1500 Zeilen), EUR 60* (bis zu 3000 Zeilen) bzw. pauschal EUR 100* über 3000 Zeilen erhoben. Wird der Auftrag erteilt, kommt die Schutzgebühr aus dem Rechnungsbetrag zum Abzug.
2.6 Kollektivvertragliche Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen berechtigen den Auftragnehmer zur nachträglichen Preiskorrektur.
Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen kann das volle Honorar einer Erstübersetzung in Rechnung gestellt werden.
2.7 Angebotsbindung: 30 Tage.
3. Lieferung
3.1 Hinsichtlich der Frist für Lieferung der Übersetzung sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des vom Auftragnehmer angenommenen Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu lie¬fernden Unterlagen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist dementsprechend.
3.2 Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftrag¬geber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn eine feste Lieferfrist ausdrücklich vereinbart wurde (siehe Punkt 3.1 erster Absatz) und der Auftraggeber alle Voraussetzungen des Punktes 3.1 zweiter Absatz erfüllt hat.
Macht der Auftraggeber vom Rücktritt Gebrauch, so hat er dem Auftragnehmer die bis zum Rücktritt entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, davon ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden. Stornierungen bedürfen der Schriftform.
3.3 Wenn nichts anderes vereinbart ist, so erfolgt die Lieferung per Abholung, E-Mail als Datei oder im Postwege. Bei Lieferung durch Post oder Boten trägt der Auftraggeber die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung. Die anfallenden Versandkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Originalurkunden grundsätzlich per Einschreiben abzuschicken. Lieferung gilt als erfolgt, sofern die Übersetzung nachweisbar an den Auftraggeber abge-schickt worden ist. Die vereinbarten Zeitangaben beziehen sich auf mitteleuropäische Zeit.
4. Verzug, höhere Gewalt
4.1 Der Auftragnehmer kommt nur in Verzug, wenn zwischen den Parteien ein kalendermäßig bestimmter Lieferzeitpunkt schriftlich vereinbart worden ist, und der Auftragnehmer den Verzug zu vertreten hat. Der Auftragnehmer hat den Verzug dann nicht zu vertreten, wenn er die Leistung wegen höherer Gewalt oder aus Gründen, die nicht aus der Sphäre des Auf-tragnehmers stammen, nicht wie vereinbart erbringen kann. Bei Lieferverzug hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine angemessene Nachfrist für die Lieferung.
4.2 Für den Fall der höheren Gewalt hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Auftragnehmer als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftrag¬geber hat jedoch dem Auftragnehmer Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu leisten.
4.3 Als höhere Gewalt sind insbesondere anzusehen:
Zufall; elektronische bzw. Serverfehler; Arbeitskonflikte; Kriegs- und Terrorhandlungen; Bürgerkrieg; Verkehrshindernisse; Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeiten des Auftragnehmers, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.
4.4 Bei Eilaufträgen ist der Rücktritt des Auftraggebers ausgeschlossen! Der Auftraggeber hat auch dann das volle Honorar zu zahlen, wenn die Bearbeitung des Eilauftrags wegen Stornierung abgebrochen wurde. Bei Eilaufträgen, die das Aufteilen der Leistung auf mehrere Mitarbeiter erforderlich machen, kann für eine einheitliche Terminologie keine Garantie über-nommen werden. Schadensersatzforderungen und Kürzungen der Rechnungen sind ausgeschlossen.
5. Gewährleistung
5.1 Sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen seitens des Auftraggebers mitgegeben werden, übersetzt der Auftragnehmer Fachausdrücke in der allgemein üblichen Fassung. Sämtliche Mängelrügen wegen der Qualität der Übersetzung sind innerhalb von zwei Wochen nach Erledigung (Abholung, Bereitstellung zur Abholung, Übergabe zur Post, Über-sendung per E-Mail oder per Telefax) der Übersetzung geltend zu machen.
Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.
5.2 Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachholung und Ge¬legenheit dazu zu gewähren. Verweigert er diese, so ist der Auftragnehmer von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel inner-halb der angemessenen Frist vom Auftrag¬nehmer behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.
5.3 Wenn der Auftragnehmer die angemessene Nachfrist ver¬streichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Bei unwesentlichen Män¬geln besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht.
5.4 Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung, es sei denn, solche Zurückhaltungen oder Aufrechnungen werden dem Auftraggeber durch das Gesetz zuerkannt.
5.5 Für Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der Auftraggeber in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen und wenn dem Auftragnehmer Korrekturfahnen vorgelegt werden (Autorkorrektur). In diesem Fall ist dem Auftrag¬nehmer ein angemessener Kostenersatz für die Korrektur bzw. ein vom Auftragnehmer in Rechnung zu stellendes angemessenes Stunden-honorar zu bezahlen.
5.6 Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keinerlei Mängel¬haftung. Für Fehler in Übersetzungen, die vom Auftraggeber durch unrichtige oder unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte verursacht werden, kann gleichfalls keine Haftung übernommen werden.
5.7 Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezi¬fischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. fir-meneigenen Termini) etc. werden nicht als Übersetzungs¬mängel anerkannt.
5.8 Für Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragsertei¬lung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Män-gelhaftung.
5.9 Sofern der Auftraggeber an der Übersetzung Änderungen vornimmt, haftet der Auftragnehmer nicht für dadurch entstande-ne Schäden.
5.10 Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, über-nimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen. Dies gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen in Geburtsurkun¬den oder sonstigen Dokumenten.
5.10 Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Manuskript Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und derglei¬chen wird keine Haftung übernommen.
5.11 Für vom Auftraggeber bereit gestellte Manuskripte, Originale und dergleichen haftet der Auftragnehmer, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Auftraggeber zurückgegeben werden, als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen Bürger¬lichen Ge-setzbuches für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 3.3 sinngemäß. Verjährung des Anspruchs auf eine Neuübersetzung bzw. von Reklamationen: drei Monate nach Fertigstellung der Übersetzung.
5.12 Für die Bereitstellung von Übersetzern wird keinerlei Haftung übernommen, ausgenommen für bei der Auswahl vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
6. Schadensersatz
6.1 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer für Vermögens- und Sachschäden nur bei einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.
6.2 Alle Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht.
6.3 Hat der Auftragnehmer eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen, so sind Schadenersatzansprüche mit der Höhe des Betrages begrenzt, den die Versicherung im konkreten Fall ersetzt.
6.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm Beschäftigten zur Geheimhaltung des Inhaltes der Übersetzungen zu ver-pflichten. Für die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch die Beschäftigten haftet der Auftragnehmer nicht. Es werden angemessene Maßnahmen getroffen, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte von kundenseitigen, vertraulichen Informationen Kenntnis nehmen und/oder diese Informationen und Unterlagen verwerten können. Die Geheimhaltungsverpflichtung endet, sobald die vertraulichen Informati¬onen offenkundig und damit gemeinfrei geworden sind oder uns bereits bekannt waren.
6.5 Für den ausreichenden Virenschutz der EDV-Anlage ist der Auftraggeber zuständig. Ein Schadensersatz unter diesem Titel ist ausgeschlossen.
7. Zahlung
7.1 Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Erledigung/Übergabe der Übersetzung in bar oder per Kreditkarte (AE, MC, Visa, Diners, Union, JCB)/Girokarte (Maestro, Visa Pay) zu erfolgen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung (einen Vorschuss) zu verlangen. Von Privatpersonen und ausländischen Auftraggebern kann die Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme oder die Angabe der Kreditkartennummer gefordert werden. Die Vergütung ist bei Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig. Ist Abholung vereinbart und wird die Übersetzung vom Auftraggeber nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem Tage der Bereitstellung der Übersetzung zur Abholung die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein. Die Übergabe des Arbeitsergebnisses kann von der vollständigen Zahlung der Rechnung abhängig gemacht werden.
7.2 Tritt Zahlungsverzug ein, so ist der Auftragnehmer berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen (z. B. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Zinsfuß (Basiszinssatz) der Europäischen Zentralbank in Anrechnung gebracht.
7.3 Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine feste Lieferzeit vereinbart wurde (siehe Punkt 3.1).
Durch die Einstellung der Arbeit entstehen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, anderseits wird der Auftragnehmer in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.
7.4 Die Eigentumsrechte in Bezug auf die gelieferte Übersetzung bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des in Rechnung gestellten Honorars bei dem Auftraggeber. Wenn die Vorbehaltsleistung mit anderen fremden Gegenständen oder Leistungen verbunden oder verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache oder Leistung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware oder -leistung zu den anderen Gegenständen oder Leistungen.
8. Urheberrecht
Sollte der Auftragnehmer auf Grund einer gelieferten Übersetzung wegen Verletzung eines bestehenden Urheberrechts (Copyright) in Anspruch genommen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer in vollem Umfang hiervon freizustellen.
9. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sind bei Kaufläuten das Amtsgericht Moers und das Landgericht Kleve aus-schließlich zuständig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).
10. Verbindlichkeiten des Vertrages
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahe kommt. Anders lautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen seitens unserer Auftraggeber wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
11. Abwerbeverbot
Unsere angestellten und freiberuflichen Mitarbeiter/innen dürfen bis zu sechsunddreißig Monaten nach Abschluss des letzten Auftrags des Auftraggebers ohne unsere Genehmigung weder direkt noch indirekt angestellt, beschäftigt oder beauftragt werden. Auch darf ihnen weder ein Angebot mündlich noch schriftlich oder in sonstiger Weise für eine solche Betätigung unterbreitet werden. Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns das Recht vor, Schadensersatz vom Auftraggeber und von dem (der) Mitarbeiter(in) zu fordern.
12. Datenschutz
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine Daten im Sinne des Datenschutzes gespeichert werden. Für die Rechnungstellung sind Ihre persönlichen Daten und Wohnanschrift zwingend notwendig. Diese Daten geben wir nicht an Dritte weiter, mit Ausnahme zu Steuerberatungszwecken.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Bereitstellung von Konferenz- und Geschäftsdolmetschern
Es gelten die vom Internationalen Verband der Konferenzdolmetscher (AIIC) gebilligten Bedingungen.
Dolmetschen
Die vom Dolmetscher für die Fahrt zum Einsatzort und zurück benötigte Zeit wird mit dem für die Dolmetscherleistung veranschlagten Stundensatz zusätzlich zur Dolmetsch- und Anwesenheitszeit vergütet. Anfallende Koste und Spesen, wie die Fahrt-, Hotel- und Verpflegungskosten, etc., gehen zu Lasten des Auftraggebers. Es gelten angefangene Stunden als volle Stunden und angebrochene Tage als volle Tage.
Stand: 1. Februar 2019
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